Läuft Dein Leben auch mit 48% deines Nettoeinkommens?

Altersvorsorgeberatung

In unseren Rentenberatungswochen bieten wir Dir eine Beratung rund um die zu erwartende gesetzliche „Grundrente“ und was vielleicht schon an privater oder betrieblicher Vorsorge getroffen wurde.

Unser Ziel: Du weißt, womit du im Alter rechnen kannst und ob du über dem statistischen Rentenniveau von 48% deines Nettogehaltes liegst.

Wir rechnen mit deinen persönlichen Zahlen aus, was nach Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung als Nettorente übrigbleibt und du kannst bei Bedarf entscheiden, ob wir uns individuelle Möglichkeiten zur Verbesserung deiner Rentensituation anschauen.

Private Altersvorsorge-Reform: Altersvorsorgedepot ab 2027

Das neue Altersvorsorge-Reformgesetz will die private Altersvorsorge künftig einfacher und renditestärker machen. Es soll attraktiver werden, kostengünstig und flexibel für das Rentenalter vorzusorgen. Ab 2027 werden auch Altersvorsorgeverträge, wie z.B. das Altersvorsorgedepot, mit reiner Fonds- oder ETF-Anlage förderfähig sein. Du kannst bei der neuen Förderung zwischen drei Produkten mit oder ohne Garantie wählen. Die Zulagen berechnen sich einfach: sie sind proportional zum selbst gezahlten Beitrag. Es gibt bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr und pro Person. Für diese maximale Förderung sind insgesamt 1.800 € als Eigenbeitrag einzuzahlen. Dazu kommt noch eine Kinderzulage von jährlich bis zu 300 € pro Kind, die bereits bei einem Eigenbeitrag von jährlichen 300 € erreicht wird. Der Kreis der Förderberechtigten wird ab 2027 deutlich erweitert: Selbstständige, Freiberufler und Pflichtversicherte in einem berufsständischen Versorgungswerk werden ebenfalls gefördert. Wir informieren zum neuen staatlich geförderten Altersvorsorgedepot ab 2027